Bürokratie abbauen, Umsetzung ermöglichen: Unser Anforderungskatalog Verfahrenseffizienz

Verfahren mit Augenmaß statt Paragrafenflut

Der Ausbau wichtiger Infrastrukturprojekte ist für die wirtschaftliche und ökologische Zukunft unseres Landes essenziell. Doch oft genug geraten ambitionierte Vorhaben ins Stocken – nicht wegen mangelnder Planung, sondern wegen überbordender Regulierung. Doppelprüfungen, unklare Zuständigkeiten und ein kaum noch zu bewältigender Gutachteraufwand lähmen Projekte und verschärfen den Ressourcenmangel bei Behörden und Planern gleichermaßen.

Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Lösungen gegen die Regelungswut“ haben wir uns daher ein weiteres Mal mit den strukturellen Ursachen und realistischen Reformoptionen befasst. Die Veranstaltung brachte Expert:innen aus Recht, Verwaltung, Planung und Wirtschaft zusammen – mit dem Ziel, konkrete Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.

Drei Themen – ein Ziel: handlungsfähige Verfahren

Aus den Diskussionen ist ein Anforderungskatalog entstanden, der in drei zentralen Handlungsfeldern ansetzt:

1. SUP/UVP/NVP-Verfahren reformieren

Statt komplexer Mehrfachprüfungen braucht es eine klare Verfahrenskonzentration auf Bundesebene und vereinfachte Abläufe. Die Kopplung von Umweltverträglichkeits- und Naturverträglichkeitsprüfung, der gezielte Einsatz vereinfachter Verfahren und die Umsetzung europäischer Vorgaben wie RED III sollen eine raschere Genehmigung ermöglichen – ohne die Qualität der Prüfung zu gefährden.

2. Vollzug effizient gestalten

Nicht nur das Gesetz, auch der Vollzug entscheidet über die Verfahrensdauer. Vorschläge betreffen unter anderem die bessere Koordination der Verfahrensbeteiligten, eine präzisere Strukturierung von Gutachten und mündlichen Verhandlungen sowie den sorgsamen Umgang mit Parteienrechten und Präklusionsfristen.

3. Eisenbahnrecht modernisieren

Das bestehende Eisenbahngesetz enthält viele Unklarheiten, die Verfahren verzögern. Unser Papier fordert unter anderem eine klare Definition von Eisenbahnanlagen, eine einheitliche Bundesgenehmigung, die Zulässigkeit genehmigungsfreier Bauvorhaben und eine Konzentration auf die Abnahmeprüfung nach EU-Vorgaben.

Kosten und Zeit sparen – ohne Schutzstandards zu senken

Der Katalog versteht sich nicht als pauschale Deregulierung. Vielmehr geht es darum, dort zu vereinfachen, wo Verfahren unnötig verkompliziert wurden oder sich in der Praxis als kontraproduktiv erwiesen haben. So könnten laut Schätzungen allein durch den Rückbau von „Golden Plating“ rund 500 Mio. Euro eingespart werden – ohne Einbußen bei Umwelt- oder Rechtsstandards.

Den vollständigen Anforderungskatalog finden Sie hier zum Download:

ÖVG Anforderungskatalog Verfahrenseffizienz

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Karl-Johann Hartig

ÖVG Generalsekretär Stv.

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