Liberalisierung des Bahnstroms

Datum: 03. März 2022, 08:30 - 15:30
Ort: Online

Teilnahmegebühren*
Regulär:                          € 120,-
ÖVG-Mitglied:                 €   90,-
ÖVG-Mitglied Student:   €    20,- 

*) Teilnahme per Zoom, Tagungsband als PDF, Zugang zur Nachlese, alle Beträge exkl. MwSt.

DSGVO: Ihre Daten werden ausschließlich von der ÖVG (Verein + GmbH) zum Zwecke der Erfüllung des Vereinszweckes laut den Statuten verarbeitet. Ihre Daten werden von der ÖVG an keine außenstehenden Personen oder Unternehmen weitergeleitet. Ihre Daten werden für Registrierungen bei Veranstaltung und danach zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte können Sie unter office@oevg.at geltend machen. Sie haben darüber hinaus das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Weitergabe von Daten Ihrer MitarbeiterInnen an uns kann nur mit Zustimmung dieser erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass bei der Veranstaltung Fotos gemacht werden. Die Fotos werden zur Darstellung unserer Aktivitäten auf der ÖVG-Website und auch in Social Media Kanälen sowie in Printmedien der ÖVG veröffentlicht.

Es wird Ihnen umgehend eine Rechnung übermittelt. Zahlen Sie bitte die Tagungsgebühr vor der Veranstaltung auf das Konto der ÖVG-GmbH (IBAN: AT81 1200 0100 0998 0839, BIC: BKAUATWW) unter Angabe der Rechnungsnummer ein.

Rücktritt: Sie erhalten umgehend den bereits eingezahlten Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr über EUR 20,- zurück (bitte übermitteln Sie uns die Kopie des Überweisungsscheines). Diese Vereinbarung gilt, wenn Ihre schriftliche Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin eingelangt ist. Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird der gesamte Betrag fällig. Selbstverständlich ist die Nennung eines Ersatzteilnehmers willkommen und ohne Zusatzkosten möglich.

Für den Fall, dass ein Vortragender ersetzt wird oder kurzfristig ausfällt, besteht seitens des Teilnehmers kein Recht auf eine – auch nur teilweise – Rückvergütung der Teilnahmegebühr.

Die EU-Richtlinie 2012/34, umgesetzt u.a. in § 58 EisbG ermöglicht einerseits den diskriminierungsfreien Netzzugang zum sog. Mindestzugangspaket, das jene Leistungen beinhaltet, die für den Eisenbahnbetrieb eines Eisenbahnverkehrsunternehmens auf der Schiene unbedingt erforderlich sind, und zu Serviceleistungen (§ 58b EisbG), die vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen diskriminierungsfrei und transparent zu gewähren sind. Beispiele hierfür sind die Inanspruchnahme des Bahnstromnetzes und die Bereitstellung von Fahrstrom. Beim Fahrstrom können die Eisenbahnverkehrsunternehmen zwischen mehreren Anbietern – Energieversorgern oder bahneigene Erzeugung - wählen, die miteinander im Wettbewerb stehen. Das Stromnetz der ÖBB-Infrastruktur AG mit der Frequenz von 16,7 Hz ist dagegen ein natürliches Monopol und unterliegt deshalb der Regulierung. Die Entgelte für seine Nutzung dürfen aber die dafür anfallenden Kosten zuzüglich eines angemessenen Gewinns nicht übersteigen (§ 69b (1) EisbG). Diese komplexe rechtliche Ausgangslage wird in verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich behandelt, wie ein Vertreter der EU-Kommission bei der Tagung berichten wird. Manche Länder unterwerfen die Liberalisierung des Bahnstrommarktes denselben Regelungen, wie sie für das öffentliche Stromnetz gelten, manche jedoch behandeln den Bahnstrom ebenso wie die übrige Eisenbahninfrastruktur. Vertreter der österreichischen und deutschen Regulierungsbehörde werden dazu ihre Standpunkte darlegen. Schließlich werden diese Themen auch aus Sicht der DB Netz AG und der ÖBB-Infrastruktur AG sowie von national und international tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen besprochen, wobei nicht außer Acht zu lassen ist, dass in Deutschland und Österreich der Bahnstrom eine Frequenz von 16,7 Hz und nicht von 50 Hz wie das übrige Netz aufweist. Ebenso sollen bei der Tagung auch Energieversorger, der mehrere Bahnunternehmen versorgen, zu Wort kommen.

08:30   Begrüßung

08.45   Key Note
            Arnd STEPHAN, TU Dresden

09:30   Bahnstromliberalisierung in Österreich, die Rolle des Regulators
            Judith BÖHLER-GRIMM, SCG

10:00   Wie geht die ÖBB Infrastruktur mit der Bahnstromliberalisierung
             um?
            Johann PLUY, ÖBB-Infrastruktur AG

10:30   Pause

11:00   Gibt es Unterschiede zwischen Bahnstromnetz und öffentlichem
            Stromnetz?
            Thomas DRESSLER, Rail ConCert

11:30   Diskussion

12:00   Bahnstromliberalisierung in Deutschland
            Christian WOLF, Bundesnetzagentur

12:30   Pause

13:30   Die Strommarktliberalisierung in Österreich
            Norbert FÜRST, E-Control

14:00   Bahnstromliberalisierung aus Sicht eines Energieversorgers
            Simone ZIMMERMANN, EVN

14:30   Bahnstromliberalisierung aus Sicht eines privaten
            Eisenbahnverkehrsunternehmens
            Florian KAZALEK, Westbahn GmbH

15:00   Diskussion

15:30   Veranstaltungsende

Teilnahmegebühren*
Regulär:                          € 120,-
ÖVG-Mitglied:                 €   90,-
ÖVG-Mitglied Student:   €    20,- 

*) Teilnahme per Zoom, Tagungsband als PDF, Zugang zur Nachlese, alle Beträge exkl. MwSt.