Start up for future mobility

Datum: 12. Februar 2020
Ort: Linzer Tabakfabrik, Raum Nautilus
       
(Peter-Behrens-Platz 8-9, 4020 Linz)

Teilnahmegebühren (exkl. 20 % MWSt.):
Regulär: € 150,-
ÖVG-Mitglied: € 110,-
ÖVG Mitglied Student: € 25,-

DSGVO: Ihre Daten werden ausschließlich von der ÖVG (Verein + GmbH) zum Zwecke der Erfüllung des Vereinszweckes laut den Statuten verarbeitet. Ihre Daten werden von der ÖVG an keine außenstehenden Personen oder Unternehmen weitergeleitet. Ihre Daten werden für Registrierungen bei Veranstaltung und danach zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte können Sie unter office@oevg.at geltend machen. Sie haben darüber hinaus das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Weitergabe von Daten Ihrer MitarbeiterInnen an uns kann nur mit Zustimmung dieser erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass bei der Veranstaltung Fotos gemacht werden. Die Fotos werden zur Darstellung unserer Aktivitäten auf der ÖVG-Website und auch in Social Media Kanälen sowie in Printmedien der ÖVG veröffentlicht.

Es wird Ihnen umgehend eine Rechnung übermittelt. Zahlen Sie bitte die Tagungsgebühr vor der Veranstaltung auf das Konto der ÖVG-GmbH (IBAN: AT81 1200 0100 0998 0839, BIC: BKAUATWW) unter Angabe der Rechnungsnummer ein.

Rücktritt: Sie erhalten umgehend den bereits eingezahlten Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr über EUR 20,- zurück (bitte übermitteln Sie uns die Kopie des Überweisungsscheines). Diese Vereinbarung gilt, wenn Ihre schriftliche Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin eingelangt ist. Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird der gesamte Betrag fällig. Selbstverständlich ist die Nennung eines Ersatzteilnehmers willkommen und ohne Zusatzkosten möglich.

Für den Fall, dass ein Vortragender ersetzt wird oder kurzfristig ausfällt, besteht seitens des Teilnehmers kein Recht auf eine – auch nur teilweise – Rückvergütung der Teilnahmegebühr.